Fluglärm stört den Schlaf und gefährdet die Gesundheit

Das Umweltbundesamt bewertet den wissenschaftlichen Erkenntnisstand aufgrund einer aktuellen Studie aus dem Jahr 2010:
„Für Herz- und Kreislauferkrankungen ist nachgewiesen: Im Vergleich zu Personen, die keinem Fluglärm ausgesetzt sind, steigt das Erkrankungsrisiko betroffener Personen mit zunehmender Fluglärmbelastung. Auch bei psychischen Erkrankungen findet sich ein relevanter Befund: Bei Frauen sind die Erkrankungsrisiken für Depressionen signifikant erhöht. Bei Lärmbelastung von 60 db(A) tagsüber steigt das Risiko für generelle Herz-Kreislauferkrankungen gemäß einer Studie am Flughafen Köln/Bonn um 69 % bei Männern und um 93 % bei Frauen. Insbesondere das Risiko für Schlaganfälle steigt bei Frauen um 172 %
Diese Ergebnisse stehen im Einklang mit der vorausgegangenen „Arzneimittelstudie“ des UBA, die höhere Medikamentenverschreibungen bei Personen nachwies, die nächtlichem Fluglärm ausgesetzt sind. Eine große Studie im Umfeld verschiedener europäischer Flughäfen (HYENAStudie) aus dem Jahr 2008 stellte ebenfalls fluglärmbedingte Gesundheitsrisiken fest: Personen, die verstärkt vom Nachtfluglärm betroffen sind, weisen häufig höhere Blutdruckwerte auf, als
Menschen in ruhigeren Wohngebieten.“
Auch das Bundesverwaltungsgericht hat sich eindeutig dazu bekannt, dass eine Gesundheitsgefährdung von Lärmbetroffenen unterbleiben muss (Urteil vom 21.3.1996 Az.4 C 9.95):

Dennoch hält die Brandenburgische Landesregierung im Planergänzungsverfahren für den Flughafen Schönefeld bis zu 113 Flüge in einer Nacht für zulässig. Hiergegen sind Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht eingereicht worden, die keinen Erfolg hatten. Die Brandenburgische Landesregierung fühlt sich durch ihre eigene gesetzliche Regelung im § 19 Abs. 11 Landesentwicklungsprogramm, (LePro), die für die Länder Berlin und Brandenburg gilt, in ihrem großzügig nachtflugfreundlichen Handeln zum Nachteil der vom nächtlichen Fluglärm gepeinigten Bevölkerung bestätigt.

Die Wahrnehmung von Geräuschen als Lärm und die Lärmwirkung auf den Menschen hängen zum einen von messbaren physikalischen Größen ab:

  • Schalldruckpegel: physikalisches Maß für die Stärke des Schalldrucks
  • Tonhöhe: Hohe Töne werden anders empfunden als tiefe, in der Regel unangenehmer.
  • Tonhaltigkeit: Einzelne tonale Komponenten im Geräusch erhöhen die wahrgenommene Lautstärke.
  • Impulshaltigkeit: Geräusche mit starken Pegeländerungen wie Hämmern werden als unangenehmer empfunden als Geräusche mit konstanter oder gleichmäßiger Lautstärke.

Fortschritte der Messtechnik haben es möglich gemacht, die Frequenz-Zusammensetzung von Geräuschen zu ermitteln, was besonders beim Fluglärm eine Rolle spielt.

Dazu sind auch mehrere Beiträge von BBB TV unter Videos zu sehen.